Newsletter des
Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V.
EditorialSehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freundinnen und Freunde des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands, wieder einmal ist es an der Zeit, Sie über die Aktivitäten unseres Verbandes mit einem Newsletter zu informieren, die zwar das prä-pandemische Niveau noch nicht ganz wieder erreicht haben, aber auf gutem Wege sind. Ich freue mich sehr darüber, den Deutschen Arbeitsgerichtsverband auf diesem sowie weiteren Wegen in den nächsten drei Jahren nach erfolgter Wiederwahl als dessen Präsident während der 28. Verbandsversammlung in Kassel gemeinsam mit Matthias Jacobs als Vizepräsident und Derk Strybny sowie Sven Störmann als Geschäftsführer begleiten zu dürfen. Nach wie vor beunruhigt das weltpolitische Geschehen sehr. Dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stellt sich nun aktuell eine terroristisch-kriegerische Auseinandersetzung in Israel an die Seite. Die Befassung und Auseinandersetzung mit dem Arbeitsrecht macht – bei allen Gegensätzen – deutlich, wie glücklich wir uns in dieser Gesellschaft schätzen dürfen, mit Freiheitrechten ausgestattet Rechtsstaatlichkeit praktizieren zu können. Bitte lassen Sie mich Ihre Aufmerksamkeit auf den November richten. Sehr herzlich möchte ich Sie zu unserer 10. Landestagung NRW einladen, die am 9. November 2023 in Düsseldorf stattfinden wird. Wir immer ist die Teilnahme kostenfrei. Eine Anmeldung ist noch bis zum 31. Oktober möglich. Es erwartet sie ein hochaktuelles Tagungsprogramm zum Thema Betriebsratsvergütung. Mehr dazu finden Sie weiter unten in diesem Newsletter. Erinnern möchte ich an Dr. Dirk Neumann, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a.D., Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts a.D., langjähriger Präsident und Ehrenpräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands sowie an Dr. Udo Isenhardt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln a.D. und über viele Jahre Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands sowie dessen Ehrenpräsident. Wir haben Dr. Dirk Neumann in Kassel noch zu seinem 100. Geburtstag gratulieren können. Dr. Dirk Neumann ist in den letzten Wochen verstorben, Dr. Udo Isenhardt erst vor wenigen Tagen. Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband hat beiden Persönlichkeiten viel zu verdanken. Er wird Ihnen ein ehrendes Andenken bewahren. Mit herzlichen Grüßen Ihr Holger Schrade |
Frühjahrstagung:
2. Donnerstag nach Ostern Herbsttagung: 2. Donnerstag im November |
Fester Tagungszyklus für Landestagungen festgelegtUm etwaige Kollisionen mit anderen arbeitsrechtlichen Veranstaltungen zu vermeiden und eine größere Verlässlichkeit sowie Planbarkeit für alle Beteiligten zu erreichen, hat der Vorstand des Arbeitsgerichtsverbands im November 2022 beschlossen, die Landestagungen ab dem Jahr 2023 einem festen zeitlichen Ablauf folgen zu lassen:
Die Frühjahrestagung wird ab nun immer am zweiten Donnerstag nach Ostern stattinden. Die Herbsttagung wird stets am zweiten Donnerstag im November stattfinden. |
Die nächste Landestagung des DArbGV wird am 9. November 2023 in Düsseldorf stattfinden und sich mit dem Thema „Betriebsratsvergütung – wat nix kost, dat es och nix?“ auseinan-dersetzen. Dieses rheinische Sprichwort – passend zum Tagungsort Düsseldorf – soll etwas provokant den Inhalt der Landestagung zusammenfassen: Wo stehen wir bei der Gestaltung der Betriebsratsarbeit, vor allem in Bezug auf deren Honorierung und Vergütung, und welche Entwicklungen sind absehbar?
Die Tagung wird eröffnet durch einen Vortrag von Dr. Maren Rennpferdt (Bundesarbeitsgericht), die ihren Schwerpunkt auf die Entwicklung bis hin zum Status Quo – de lege lata – legen wird. Es folgt ein interdisziplinäres Zwischenspiel. Prof. Dr. Steffen Müller (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und OvGU Magdeburg) berichtet von seiner Untersuchung zum Wert, den Betriebsratsarbeit zum Unternehmenserfolg beitragen kann. Am Nachmittag wird Prof. Dr. Stefan Greiner (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) – de lege ferenda – den Blick in die Zukunft werfen wird. Abgerundet wird die Tagung wie üblich durch eine Podiumsdiskussion, die jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer der Tagung Gelegenheit bieten wird, sich in die Diskussion einzubringen. Unter der fachkundigen Moderation durch Prof. Dr. Andreas Feuerborn (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) werden zwei Vertreterinnen und Vertreter der Betriebspartner ge-meinsam mit Prof. Dr. Uwe Jirjahn (Universität Trier) und Verena zu Dohna (IG Metall Vorstand) diskutieren. Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei. Alle Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter darbgv.de/nrw. |
28. Verbandsversammlung und 13. Landestagung Hessen in Kassel am 20. April 2023: "Whistleblowing"Am 20. April 2023 fand die 28. Verbandsversammlung des DArbGV in Kassel statt. Dabei handelte es sich zugleich um die 13. Landestagung Hessen. Der Schwerpunkt der Veranstaltung war das sowohl politisch als auch rechtlich hochaktuelle Thema des Hinweisgeberschutzes. Hierzu referierten Sebastian Oelrich (Technische Universität Dresden) und Simon Gerdemann (Georg-August-Universität Göttingen). Zudem erfolgte die alle drei Jahre stattfindende Wahl des Verbandsausschusses, die Wahl von Präsidenten, Vizepräsidenten und Vorstand sowie die Bestellung der Geschäftsführung. Der Präsident Holger Schrade sowie der Vizepräsident Matthias Jacobs wurden einstimmig im Amt bestätigt. Im Hinblick auf die aktuelle Zusammensetzung von Vorstand und Verbandsausschuss auf die Angaben unter darbgv.de verwiesen.
Nach der Begrüßung durch den Präsidenten Holger Schrade wurde zunächst Dirk Neumann als Ehrenpräsident des DArbGV und Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a.D. zu seinem am 26. April 2023 bevorstehenden 100. Geburtstag gratuliert. Schrade hob in diesem Rahmen Neumanns herausragenden Verdienste für die Arbeitsgerichtsbarkeit im Allgemeinen und den DArbGV im Besonderen hervor. Als Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern der Bundesrepublik Deutschland und des Sächsischen Verdienstordens hat Neumann im Laufe seiner 25-jährigen Dienstzeit maßgeblich zur Entwicklung der bundesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung beigetragen. Zudem war er 1992 Gründungspräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts und hat einen bedeutenden Beitrag zum Aufbau der sächsi-schen Arbeitsgerichtsbarkeit geleistet. Die vollständige Grußadresse findet sich in NZA 2023, 484 f. Leider ist Dirk Neumann wenige Wochen nach der Tagung friedlich im Kreise seiner Familie verstorben. Einen Nachruf finden Sie in diesem Newsletter. Inken Gallner (Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts) eröffnete anschließend den inhaltlichen Teil der Tagung mit ihrem Festvortrag zum Thema „Die Europäische Idee“. Statt der juristischen Bewertung eines europäischen Rechtsproblems präsentierte Gallner ein historisch-politisches Essay des europäischen Friedens. Dabei ging sie besonders auf Robert Schuman und Jean Monnet als Architekten der Europäischen Union ein. Sie erklärte den europäischen Frieden als das übergeordnete Ziel der Römischen Verträge. Angesichts des An-griffskriegs Russlands auf die Ukraine betonte sie die Bedeutung der Wahrung und Erhaltung dieses Ziels. Unter dem Thema „Whistleblowing im Unternehmen: Von Ängsten und Fakten“ erläuterte Sebastian Oelrich im Anschluss interdisziplinär die Relevanz des Whistleblowings für die deut-sche Wirtschaft. Zum einen stellte er die Schäden, welche Wirtschaftskriminalität für die deutsche Wirtschaft verursacht, und die Ängste und Repressalien, denen Whistleblower derzeit ausgesetzt sind, dar. Zum anderen erläuterte Oelrich die Chancen und Möglichkeiten, die Whistleblowing und die effektive Implementierung eines internen Meldesystems für Unternehmen bieten. Bereits 50 Prozent der deutschen Unternehmen und sogar 97 Prozent der börsennotierten Unternehmen verfügten über interne Meldesysteme. Seitens der Unternehmen würden 47 Prozent der gemeldeten Vorfälle als zielführend betrachtet. Sodann referierte Simon Gerdemann zum Thema „Whistleblowing im deutschen Arbeitsrecht: Das kommende Hinweisgeberschutzgesetz“. Der Schwerpunkt seines Vortrags lag auf der individualarbeitsrechtlichen Darstellung des mittlerweile in Kraft getretenen Hinweisgeber-schutzgesetzes. Gerdemann begann mit einer Erläuterung des aktuellen rechtlichen Schut-zes von Whistleblowern. Im Anschluss stellte er die Entwicklung und den aktuellen Stand des Regierungsentwurfes des Hinweisgeberschutzgesetzes vor, an welchem er als Sachver-ständiger im Deutschen Bundestag mitgewirkt hatte. Dabei betonte Gerdemann die Relevanz einer überschießenden Umsetzung der Richtline (EU) 2019/1937 und erläuterte sie anhand eines Beispiels: Während eine Whistleblowerin oder ein Whistleblower bei der bloßen Umsetzung des sachlichen Anwendungsbereichs der Richtlinie geschützt wäre, sofern sie oder er einen Fall der Steuerhinterziehung melden würde, wäre sie oder er bei der Aufdeckung von Zwangsprostitution nicht geschützt. Um einen möglichst umfassenden Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu gewährleisten und eine effektive Verfolgung von Hinweisen zu ermöglichen, forderte Gerdemann daher die überschießende Umsetzung. Darüber hinaus erörterte er den subjektiven Maßstab des Hinweisgeberschutzgesetzes und erläuterte den aktuellen Stand der Diskussion in der Literatur. Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde unter anderem das Verhältnis von § 612a BGB zum geplanten Hinweisgeberschutzgesetz, die Effektivität von internen Meldesystemen bei der Gleichstellung von interner und externer Meldung sowie die Frage erörtert, ob auch rechtmäßiges Verhalten Gegenstand einer Meldung sein kann. Zudem war die Frage des Schadensersatzes für Whistleblowerinnen und Whistleblower, die Repressalien aufgrund ei-ner Meldung erfahren, ein intensiv diskutiertes Thema. Gegenstand des Diskurses war schließlich auch die Frage, ob eine vollständige Wiedergutmachung des erlittenen Schadens, wie ihn die Richtlinie in Art. 28 Abs. 8 fordert, auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes möglich ist. |
Ankündigung: Kooperation mit den sächsischen ArbeitsrechtstagenAm 2. und 3. November 2023 werden in Kooperation mit dem DArbGV wieder die Sächsischen Arbeitsrechtstage in Leipzig stattfinden (zu den 11. Sächsischen Arbeitsrechtstagen am 10. und 11. November 2022: Roloff NZA 2023, 216 ff.).
Es stehen folgende Vortragsthemen und Referentinnen sowie Referenten auf der Tagesordnung: Reinhold Mauer (Hümmerich legal) / Stephan Rittweger (Bayerisches Landessozialgericht) / Marc Desens (Universität Leipzig): „Beschäftigungen mit Auslandsbezug“ (Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht) Ralf Zimmermann (Bundesarbeitsgericht): „Aktuelle Probleme im Recht der Arbeitnehmer-überlassung“ Stephanie Rachor (Bundesarbeitsgericht): „Aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutz-recht“ Karin Spelge (Bundesarbeitsgericht): „Kirchliches Arbeitsrecht“ Burkhard Boemke (Universität Leipzig) / Stephan Rittweger (Bayerisches Landessozialgericht) / Klaus J. Wagner (Finanzgericht Düsseldorf): „GmbH-Geschäftsführer:innen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht“ Kerstin Reiserer (Reiserer Baade Lachmann): „Phänomen „Scheinselbständigkeit“ als existentielle Bedrohung – Arbeits-, sozialversicherungs- sowie strafrechtliche Herausforderung für Rechtsanwält:innen“ Michael Holthaus (Thüringer Landesarbeitsgericht): „Michael Holthaus 2023 – Meine für wichtig gehaltenen arbeitsrechtlichen Entscheidungen für Rechtsanwält:innen und Personalver-antwortliche“ Weitere Informationen können unter arbeitsrechstage.info abgerufen werden. |
Nachruf: Dr. Dirk NeumannDer Deutsche Arbeitsgerichtsverband trauert um Dr. Dirk Neumann
Wenige Wochen nach seinem 100. Geburtstag ist am 27. September 2023 Dr. Dirk Neumann, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a.D., Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts a.D. und langjähriger Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands (DArbGV) sowie dessen Ehrenpräsident in Kassel verstorben. Geboren am 26. April 1923 in Glauchau/Sachsen nahm Dirk Neumann nach den Kriegswirren 1945 das Studium der Rechtswissenschaft in Leipzig auf, das er in Köln fortsetzte. Dort wurde er Assistent bei Hans Carl Nipperdey. Fortan sollte ihn das Arbeitsrecht stets begleiten. Seine Richterlaufbahn nahm Dirk Neumann 1950 am Arbeitsgericht Köln auf. Nach Stationen an vielen weiteren rheinischen Arbeitsgerichten wurde Dirk Neumann 1956 Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf. 1965 erfolgte seine Ernennung zum Bundesrichter. Am Bundesarbeitsgericht gehörte er fast 25 Jahre dem Vierten Senat an, den er viele Jahre leitete. Anfang 1986 wurde Dirk Neumann zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Mehr als zwei Jahre nach seinem Ruhestand im Jahr 1990 wurde Dirk Neumann am 1. Juli 1992 zum Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in Chemnitz ernannt. Vor allem für seine Verdienste beim Wiederaufbau der sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit wurde Dirk Neumann mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und dem Sächsischen Verdienstorden ausgezeichnet. Nach Wiedergründung des DArbGV im Jahr 1949 leitete Dirk Neumann bis 1970 dessen Geschicke als Geschäftsführer. 1981 wurde er zum Präsidenten des DArbGV gewählt. Dieses Amt hatte er bis zum Beginn seiner Pensionierung im Jahr 1990 inne. Der DArbGV ernannte ihn sodann zum Ehrenpräsidenten. Bis ins hohe Alter blieb Dirk Neumann dem DArbGV verbunden. Keine Landestagung, kein Festakt, keine Vorstandssitzung des DArbGV ohne seine tiefsinnigen, dabei stets humorvollen und abgewogenen Wortbeiträge. Auf der 28. Verbandsversammlung im Frühjahr 2023 konnten die Verbandsmitglieder Dirk Neumann in Kassel, seinem Wohnort, mit stehendem und langanhaltendem Applaus zum 100. Geburtstag gratulieren. Nun hat ihn der DArbGV verloren. Er ist Dirk Neumann zu tiefem Dank verpflichtet. Vorstand, Verbandsausschuss und Mitglieder trauern um einen der wichtigsten Vertreter der bundesrepublikanischen Arbeitsgerichtsbarkeit, einen zugwandten, humorvollen und zutiefst beeindruckenden Menschen. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seiner Familie. Der DArbGV wird Dr. Dirk Neumann ein ehrendes Andenken bewahren. Für Vorstand, Verbandsausschuss und Mitglieder
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Nachruf: Dr. Udo IsenhardtDer Deutsche Arbeitsgerichtsverband trauert um Dr. Udo Isenhardt
Vor wenigen Wochen ist Dr. Dirk Neumann in seinem 101. Lebensjahr verstorben. Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband (DArbGV) hat ihm einen Nachruf gewidmet. Nun hat der Verband erneut Grund zur Trauer. Am 6. Oktober 2023 verstarb Dr. Udo Isenhardt, geboren am am 19. April 1944. Dr. Udo Isenhardt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln a.D., war seit 1990 Mitglied des Verbandsausschusses des DArbGV. 1999 wurde er in Nachfolge von Prof. Dr. Dres. h. c. Peter Hanau zum sechsten Präsidenten des DArbGV gewählt. Dieses Amt hatte er bis 2008 inne. Der DArbGV ernannte ihn wegen seiner Verdienste zum Ehrenpräsidenten. Präsidium, Vorstand, Verbandsausschuss und Mitglieder trauen um einen durchsetzungsstarken, zugewandten und klugen Arbeitsrechtler, der die Geschicke des DArbGV umsichtig gesteuert hat. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Für Vorstand, Verbandsausschuss und Mitglieder
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Hilfe bei der Planung von Ortstagungen unter
info@arbeitsgerichtsverband.de |
Berichte von OrtstagungenIm Folgenden finden Sie eine Übersicht über die vom Deutschen Arbeitsgerichtsverband durchgeführten Ortstagungen. Details zu jeder einzelnen Tagung und – soweit vorhanden – Impressionen und Tagungsberichte finden sich auf den einzelnen Veranstaltungsseiten, die jeweils verlinkt sind.
Stets finden Sie die aktuellsten Einladungen und Tagungsberichte auch außerhalb des Newsletter-Zyklus auf unserer Homepage im Bereich Aktuelles. Wie schon gelegentlich erwähnt, steht unsere Geschäftsstelle jederzeit mit Rat, Tat und finanzieller Unterstützung zur Seite, wenn Sie – sobald es die Lage wieder zulässt – selbst eine Tagung durchführen möchten. Was Formate, Themen und Kooperationspartner angeht, sind den Möglichkeiten (fast) keine Grenzen gesetzt. Melden Sie sich gern bei uns. |
Ortstagung Göttingen
Am 8. März 2023 erfolgte im Rahmen der Ortstagung in Göttingen ein Vortrag durch Thomas Voelzke (Vizepräsident des Bundessozialgerichts a.D.) zum Thema „Kurzarbeitergeldbezug und Arbeitsverhältnis“. Ortstagung Magdeburg Erstmals überhaupt fand am 14. März 2023 in Magdeburg eine Ortstagung statt. Waldemar Reinfelder (Bundesarbeitsgericht) trug zum Thema „Ausgewählte Probleme der AGB-Kontrolle in Arbeitsverträgen in der aktuellen Rechtsprechung“ vor. Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner rundeten die Veranstaltung zudem jeweils mit Impulsreferaten ab und ermöglichten einen intensiven Austausch. Ortstagung Hamm Am 26. April 2023 folgte eine Ortstagung in Hamm. Heinrich Kiel (Bundesarbeitsgericht) hielt einen Vortrag zum Thema „Aktuelles Urlaubsrecht“. Ortstagung Leipzig Ebenfalls – wie in Magdeburg – erstmals fand am 8. Mai 2023 in Leipzig eine Ortstagung statt. Edith Gräfl (Ehrenpräsidentin des DArbGV und Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgerichts a.D.) sprach zu „Entwicklungslinien im Befristungsrecht“. Ortstagung Hannover Am 1. Juni 2023 folgte eine Ortstagung in Hannover. Ursula Rinck (Bundesarbeitsgericht), Benjamin Schmidt (Bundessozialgericht), Markus Stoffels (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) und Felipe Temming (Leibniz Universität Hannover) referierten unter verschiedenen Gesichtspunkten zum Thema „Kurzarbeit in allen Facetten – Arbeitsrecht, Sozialrecht, betriebliche Praxis“. Ortstagung Köln Markus Stoffels (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) trug zudem am 12. Juni 2023 anlässlich der Ortstagung in Köln zu „Das Transparenzgebot im Spiegel der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung“ vor. Ortstagung Frankfurt (Oder) Zum Thema „Das neue Hinweisgeberschutzgesetz“ referierte Martin Franzen (Ludwig-Maximilians-Universität München) am 5. Juli 2023 im Rahmen der Ortstagung in Frankfurt (Oder). Ortstagung Halle (Saale) Am 13. Juli 2023 fand die – ebenfalls erste – Ortstagung in Halle (Saale) statt. Constanze Janda (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) referierte zum Thema „Die assoziierte Benachteiligung im Arbeitsrecht“. Ortstagung Kiel Das Thema „DSGVO im Arbeitsrecht: Umgang mit Auskunft und Entschädigung“ stand am 19. September 2023 mit einem Vortrag durch Michael Fuhlrott (Fuhlrott Hiéramente & von der Meden) im Rahmen der Ortstagung in Kiel auf der Tagesordnung. Ortstagung Hamm Am 20. September 2023 referierte Bernd Schiefer (Schiefer Rechtsanwälte) im Rahmen einer weiteren Ortstagung in Hamm zum Thema „Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung – alles neu?“. |
TerminvorschauOrtstagung Ostwestfalen-Lippe
am 20. Okteober 2023 Forum Arbeitsrecht Oldenburg am 23. November 2023 Düsseldorfer Arbeitsrechtsdialog am 18. Dezember 2023 BAG-Symposion am 6. und 7. Juni 2024 |